Nein, Top-Baufi ist ein Finanzdienstleister und Finanzierungsvermittler, der mittels einer TÜV-zertifizierten Software Angebote aller namhaften Immobilienfinanzierer mit den günstigsten Konditionen vergleicht, Finanzierungslösungen entwickelt und die Finanzierung dann im Auftrag des Kunden an ein Kreditinstitut vermittelt.
Wir erhalten von unseren Finanzierungspartnern eine Vermittlungsprämie, wenn wir eine Finanzierung erfolgreich vermittelt haben. Ihnen als Kunde stellen wir keine Rechnung.
Ein Vergleich unterschiedlicher Angebote ist nur möglich, wenn die wichtigen Eckpunkte des Darlehens identisch sind. Rechnen Sie daher immer mit der identischen Darlehenshöhe, der gleichen Rate und der gleichen Zinsbindungsfrist. So lassen sich für einen definierten Zeitraum die Kosten der Finanzierung ermitteln und vergleichen. Lassen Sie sich alle anfallenden Kosten und Gebühren aufzeigen. Ein erster „Quick-Check“ ist HIER möglich.
In Niedrigzinsphasen macht durchaus eine lange Zinssicherung Sinn, sofern Sie künftig mit steigenden Zinsen rechnen. Ein sehr hoher Zinssatz (im Vergleich zum langfristigen Durchschnittszins) wird wohl eher nicht langfristig festgeschrieben. Eine lange Zinsbindung beinhaltet meist einen höheren Zinssatz, als eine vergleichbar kürzere Zinsfestschreibung. Wir werden die unterschiedlichen Zinshöhen und die damit verbunden Mehrkosten gegenüberstellen und dann gilt es abzuwägen, was Ihre Planungssicherheit Ihnen Wert ist. Hören Sie dann bitte auf Ihr Bauchgefühl.
In Hochzinsphasen sind variable Darlehen sinnvoll, da der Zinssatz dieser Darlehen regelmäßig an das aktuelle Zinsniveau angepasst wird, und Sie so von sinkenden Zinsen profitieren. Aber auch in einer Niedrigzinsphase entscheiden sich viele Kunden für einen variablen Zinssatz, eventuell auch nur für einen Teil ihrer Finanzierungssumme. Aus einem variablen Darlehen können Sie jederzeit aussteigen und beliebig hohe Sondertilgungen leisten. Diese Darlehen sind oft mit Gebühren verbunden. Bitte lassen Sie uns in einem Beratungsgespräch gemeinsam herausfinden, ob diese Darlehensart für Sie sinnvoll ist.
Der Tilgungssatz beeinflusst die Rückzahlungsdauer, aber auch die Höhe Ihrer monatlichen Rate. Machen Sie sich bewusst, welche Priorität Sie der Ratenhöhe oder einer bestimmten Darlehenslaufzeit im Augenblick geben. Ja, ich spreche hier vom Augenblick, da durch Sondertilgungen oder nachträglich veränderbaren Tilgungssätzen die Laufzeit Ihres Darlehens jederzeit Ihren Wünschen angepasst werden kann.
Die Anzahl unserer Anbieter ist nicht statisch. Kreditinstitute ändern gelegentlich ihre Zielsetzung und dadurch ihre Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit am Markt. Wir arbeiten am Puls der Zeit und vergleichen stets regionale Anbieter und Direktbanken. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Anbietern hängt dann auch von Ihren Finanzierungswünschen, Ihren Bonitätsmerkmalen und der Region ab.
Für welche Finanzierungen ist TOP-Baufi der richtige Partner?
Wir vermitteln Darlehen, die im Zusammenhang mit wohnwirtschaftlichen (privat und gewerblich) Immobilien stehen. Egal, ob Eigennutzung, Vermietung, Eigentumswohnung, Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, Darlehen, die damit in Verbindung stehen, sind unser täglich Brot.
Auch die Kapitalbeschaffung zur freien Verwendung sowie s.g. „Vollfinanzierungen“ können wir zu äußerst günstigen Konditionen vermittlen.
Unter www.baufoerderer.de finden Sie aktuelle Informationen zu möglichen Fördermitteln für Ihr Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Förderdarlehen, z.B. über die KfW, die maximale Zinsfestschreibung nur für 10 Jahre möglich ist. Im Zuge unserer Beratung werden wir im Abgleich mit Ihren Wünschen und Zielen die Eibindung der möglichen Förderungen abstimmen.
Top-Baufi vergleicht mögliche Finanzungsanbieter und hat dabei nicht deren Gewinnabsichten im Kopf, sondern nur die Wünsche und Ziele von Ihnen, verehrter Kunde. Unsere Vorarbeit mit Ihnen und die Zusammenstellung der vollständigen Antragsunterlagen ermöglichen den Bankpartnern (Anbietern) ein schnelle und effiziente Bearbeitung, was sich in günstigeren Konditionen widerspiegelt.
Kann ich aus meinem Darlehen vorzeitig aussteigen?
Die Möglichkeiten der vorzeitigen Kündigung eines Hypothekendarlehens sind durch den Gesetzgeber relativ eng gezogen:
1. Nach 10 Jahren ab der Vollauszahlung des Darlehenst: Im BGB ist geregelt, dass Sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ab dem zehnten Jahr nach Vollauszahlung jederzeit ein Darlehen, das mit einer Zinsfestschreibung von länger als 10 Jahren abgeschlossen ist, vorzeitig tilgen können. In diesem Fall darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
2. Verkauf der Immobilie: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie das Darlehen kündigen können. Die Gründe für den Verkauf können privater (Scheidung, Arbeitslosigkeit), beruflicher (Versetzung) oder finanzieller Natur (attraktive Veräußerungsmöglichkeit) sein. Die Bank ist in diesem Fall jedoch berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.
3. Beleihung der Immobilie: Inzwischen gibt es ein weiteres BGH-Urteil, wonach eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages möglich ist, wenn Sie Ihre Immobilie als Sicherheit für einen weiteren Kredit verwenden möchten, der Ihnen jedoch von Ihrem bisherigen Institut nicht gewährt wird. Allerdings hat die Bank auch hier das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
4. Umschuldung: Laut geltender BGH-Rechtsprechung begründet das bloße Interesse des Kunden an einem niedrigeren Zins kein Recht auf eine vorzeitige Darlehensablösung. Entsprechend können Kreditinstitute eine vorzeitige Tilgung verweigern, wenn der Kunde die Umschuldung nur zur Zinsersparnis nutzen möchte. Stimmt das Kreditinstitut einer vorzeitigen Rückzahlung doch zu, muss es sich nicht auf die übliche Vorfälligkeitsentschädigung beschränken. Vielmehr kann die Bank von dem Kreditnehmer einen frei ausgehandelten Preis verlangen, der lediglich die Grenze der Sittenwidrigkeit nicht überschreiten darf (also maximal die doppelte Höhe des Zinsschadens, der der Bank entsteht). Im Unterscheid zur Vorfälligkeitsentschädigung sprechen die Banken dann von einem Vorfälligkeitsentgelt.
Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Umständen und der einzelnen Bank ab. Wie unter der Frage „Kann ich aus meinem Darlehen vorzeitig aussteigen?“ erläutert, gibt es verschiedene Möglichkeiten, aus einem Kredit vorzeitig auszusteigen. Je nachdem, aus welchem Grund ein Darlehen gekündigt wird, muss der Kreditnehmer entweder eine Vorfälligkeitsentschädigung oder ein Vorfälligkeitsentgelt zahlen. Wer wegen Scheidung, Arbeitslosigkeit oder ähnlichen Gründen vorzeitig die Immobilie verkauft und daher den Kredit zurückbezahlen möchte, muss dafür nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Dezember 2004 nicht mehr so tief in die Tasche greifen. Bis zu diesem Richterspruch hatten die Kreditinstitute bei der Berechnung des Zinsausfalls oft nicht die tatsächlichen Renditen berücksichtigt, die sie mit jenem Geld des Kreditnehmers erzielen konnten, das sie durch die vorzeitige Tilgung gewonnen hatten. (XI ZR 285/03). Durch das aktuelle BGH-Urteil werden Vorfälligkeitsentschädigungen künftig günstiger.
Achtung: Das Urteil gilt nicht, wenn der Kreditnehmer seine Sondertilgung nicht aus zwingenden Gründen durchführt, sondern wegen günstiger Bauzinsen umschulden möchte.