unsere liebe Mitarbeiterin, Frau Stefanie Serbe, wird Mama und kümmert sich bald um die wirklich wichtigen Dinge im Leben.
Sie steht uns und Ihnen deshalb eine Zeit lang nicht mehr zur Seite.
Wir vermissen Steffi schon jetzt, wünschen natürlich Mama und Kind alles Gute und freuen uns auf die Rückkehr ins Team.
Liebe Grüße, Deine Kollegen
die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen. Die KfW hat darüber auch öffentlich informiert. Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. EUR Fördervolumen eingegangen. Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden BMWK und KfW zügig entscheiden. Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch).
Gewöhnen wir uns langsam an die Isolation?
Noch immer finden unsere Beratungen mit Mundschutz, hinter Plexiglas und ohne Händeschütteln statt.
Auch in 2021 haben wir das Beste daraus gemacht und blicken nun zurück auf ein sehr erfolgreiches Jahr - Dank Ihrer und Eurer Hilfe und des Vertrauens in uns. Ganz ganz herzlichen Dank dafür!
Wir wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit, sowie ein glückliches, gesundes neues Jahr.
Ihr und Euer Team von Top-Baufi
Verehrte Kunden,
derzeit dürfen wir aufgrund der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO vom 19. November 2021 keine persönlichen Beratungen vornehmen.
Im § 9, Absatz 4 ist dazu folgendes geregelt:
Die Öffnung von Reisebüros, Versicherungsagenturen, Vermögensberatungsbüros, Unternehmensberatungsbüros, Finanzdienstleistungsbüros mit Ausnahme der Banken und Sparkassen, für Publikumsverkehr ist untersagt.
Unsere Beratungen finden bis auf weiteres online oder rein telefonisch statt. Einen entsprechenden Link für das online-Beratungsgespräch senden wir Ihnen per Email zu. Bis auf die fehlende persönliche Note wird die Beratung inhaltlich identisch sein.
Wir hoffen auf baldige Entspannung der Situation und freuen uns, Sie bald wieder persönlich begrüßen zu dürfen.
Ihr Team von Top-Baufi
Die Bundesregierung hat am 22.09.2021 zusätzliche Maßnahmen für den Gebäudesektor beschlossen. Mit diesen Maßnahmen werden der Klimaschutz im Gebäudebereich verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert. Insbesondere sollen diese Maßnahmen dazu beitragen, die gemäß Klimaschutzgesetz im Jahr 2020 entstandene Ziellücke hinsichtlich der CO2-Reduzierung im Gebäudebereich zu schließen.
Ein Anliegen des Beschlusses ist es, die zusätzlich bereitgestellten Fördergelder verstärkt in besonders CO2-sparende Investitionen zu leiten. Daher werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263 sowie 461/463 die Förderstandards "Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau" nicht mehr angeboten und die Förderung insbesondere auf Bestandssanierungen fokussiert.
Für die Neubau-Förderstandards Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit können Sie noch bis einschließlich 31.01.2022 Anträge stellen.
Für die BDO-Verfahren "SB Light", "Sofortbestätigung" und "Sofortzusage" bedeutet dies:
Zinsreservierungen (SB Light) können ab dem 01.02.2022 nicht mehr für neue Anträge verwendet werden.
Zu Sofortbestätigungen, die bis maximal 14.02.2022 gültig sein können, kann eine Refinanzierungszusage bis zum jeweiligen Gültigkeitsdatum angefordert werden. Bitte beachten Sie, dass nur SB-IDs, die vor dem 01.02.2022 angelegt wurden, ihre Gültigkeit behalten. Ein Update ist nicht mehr möglich und führt dazu, dass der gesamte Vorgang ungültig wird. Das gleiche gilt für das Anlegen von Alternativ-Angeboten.
Gelbfall-Entscheidungen der KfW zu Refinanzierungszusagen und Sofortzusagen können auch nach dem 31.01.2022 noch erfolgen. Eine Antragstellung dieser Förderstandards über das KfW-Förderportal wird auch technisch nur bis zum 31.01.2022 möglich sein, d. h. ab dem 01.02.2022 wird eine Neuanlage eines Antrags, aber auch die Weiterbearbeitung eines zwischengespeicherten Antrags, nicht mehr möglich sein. Bitte beachten Sie, dass diese Anträge, die aufgrund von fehlenden / falschen Angaben bzw. Dokumenten zurückgesendet werden, ab dem 01.02.2022 nicht mehr erneut eingereicht werden können. Es empfiehlt sich daher, Anträge bis 14.01.2022 unter Angabe Ihrer Kontaktdaten zu stellen, damit auf eventuelle Rücksendungen rechtzeitig reagiert werden kann.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Ihr Top-Baufi Team