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News

11.06.2021

Ostsächsische Sparkasse Dresden: Konditionserhöhung ab Fr. 11.06.2021

Die Ostsächsische Sparkasse Dresden erhöht Ihre Konditionen per heute, 11.06.2021, wie folgt:
Die wichtigsten Sollzinsbindungen im Überblick:

12 Jahre : +0,03 %
13 Jahre : +0,08 %
14 Jahre : +0,13 %
20 Jahre : +0,27 %

21.05.2021

ING: Zwei Darlehensnehmer*innen, zwei eigene E-Mail-Adressen ab 01.06.2021

Die ING wird voraussichtlich im Herbst 2021 auf die digitale Vertriebsmappe umstellen - perspektivisch werden alle Vertragsunterlagen ausschließlich via E-Mail an den Kunden/die Kunden verschickt.
Um sicherzustellen, dass jede Darlehensnehmerin und jeder Darlehensnehmer wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben das persönliche Vertragswerk gesondert erhält, muss pro Person ab dem 01.06.2021 eine eigene E-Mail-Adresse im Antrag gepflegt werden.

27.04.2021

DSL Bank: Ende Sonderaktion 17 für 15 ab 30.04.2021

Am Freitag, dem 30.04.2021 endet die Sonderaktion bei der Sie sich 17-jährige Zinsbindungen zu den Konditionen von 15 Jahren sichern konnten. Neue Aktionen sind seitens der DSL-Bank aber bereits in Planung.

06.04.2021

neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Stand: 04/2021 (Änderungen vorbehalten)

Verehrte Kunden und Interessenten,

die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherige KfW-Förderung zum 01.07.2021.

Die neue BEG gilt für alle Wohngebäude (z.B. ETW, EFH, MFH oder Wohnheime) sowie für alle Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser).
Die wichtigsten Neuerungen für Wohngebäude im Überblick zum 01.07.2021:

1. Neuer Vorhabensbeginn für Neubau & Vollsanierung (BEG WG 261)
- Der formale KfW-Antrag muss zwingend vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages bzw. vor Abschluss eines Kaufvertrages bei der KfW eingereicht werden.
- Alternativ kann die Förderfähigkeit des Vorhabens durch ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch nachgewiesen werden. Nach diesem Beratungsgespräch mit entsprechender Dokumentation auf dem KfW-Formular, können Liefer- und Leistungsverträge förderunschädlich abgeschlossen werden.

Bitte beachten: Nach unserer Rechtssauffassung, können ausschließlich „Hausbanken/Finanzierungspartner der KfW“ das Finanzierungsgespräch dokumentieren. Finanzierungsvermittler gehören derzeit NICHT explizit zu dieser Kategorie.

- Auch nach dem vorangegangenen dokumentierten Finanzierungsgespräch muss der KfW-Antrag zwingend vor Beginn der Baumaßnahme bei der KfW gestellt sein (frühestens möglich ab 01.07.2021).
Als Beginn der Baumaßnahme gelten direkt gebäudebezogene Maßnahmen, wie z.B. Erschließung oder Erdaushub.

2. Förderfähigkeit von Erneuerbare Energien-Anlagen von Neubau (BEG WG 261 mit EE-Paket)
- Für Neubauvorhaben mit erhöhter Förderfähigkeit (Erneuerbare Energien-Paket) kann die Förderung vor einer Antragstellung ab 01.07.2021 gesichert werden durch:
- Den Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen erst nach einem dokumentierten Finanzierungsgespräch (siehe oben); oder
- Die Einfügung einer sogenannten „aufschiebenden Bedingung“ im Liefer- oder Leistungsvertrag. Anerkannt wird ausschließlich die Musterformulierung des BMWi (KfW-Formular Nr. 600 000 4810).
- Der KfW-Antrag muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahme bei der KfW gestellt sein (frühestens möglich ab 01.07.2021).

Grundsätzlich förderunschädlich bei Neubau und Sanierung sind der Beginn und Abschluss von Planungs- und Beratungsleistungen sowie die Durchführung von Genehmigungsverfahren für das Bauvorhaben.

Detaillierte Informationen zu den KfW-Änderungen ab dem 01.07.2021, finden Sie in den angehängten Dokumenten.
Sobald uns neue Informationen zu den KfW-Änderungen vorliegen, werden wir diese kommunizieren. Sprechen Sie uns bitte dazu auch gern an.

Hinweis:
Die KfW-Programme Wohneigentum 124 sowie Altersgerecht Umbauen 159 sind von den BEG-Änderungen nicht betroffen.

Allgemeine Informationen:
www.kfw.de

Richtlinien zur BEG:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html

Häufige Fragen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html

Ihr Top-Baufi Team Quelle: prohyp

01.04.2021

Deutsche Bank - Neue Sonderaktionen ab 01.04.2021

Ab dem 01.04. bietet die Deutsche Bank folgende Aktionen für Anschlussfinanzierungen an:

- Wegfall der Forwardaufschläge für Vorlaufzeit 12 Monate und Zinsbindungen 10 bis 20 Jahre
- Reduzierung der Forwardaufschläge teilweise um bis zu -0,24% bei Vorlaufzeit bis 24 Monate und Zinsbindung 10 bis 20 Jahre

Die Aktionen sind zunächst bis zum 30.06.2021 befristet.